Batteriespeicher und PV Anlagen Förderungen in Österreich

Batteriespeicher und PV-Förderungen 2024

Das vergangene Jahr verzeichnete einen Rekordanstieg in der Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern. Um diese positive Entwicklung weiter zu fördern, hat das österreichische Klimaschutzministerium (BMK) für das Jahr 2024 eine Investitionssumme von 150 Millionen Euro bereitgestellt, wovon 135 Millionen Euro speziell für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher vorgesehen sind. In diesem Blogbeitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten in Österreich.

Vorteile durch die Nutzung von Batteriespeichern mit PV-Anlagen

In den letzten Jahren, geprägt von Krisen, mussten Endverbraucher:innen (Haushalte, Gewerbebetriebe) mit stark steigenden Strom- und Energiepreisen kämpfen. Obwohl sich die Lage mittlerweile etwas stabilisiert hat, erwägen immer mehr Privathaushalte die Installation eigener PV-Anlagen, um langfristig von einer Entlastung im Strombereich zu profitieren. Um den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms weiter zu optimieren, ist die Investition in Batteriespeicher eine lohnende Überlegung. Hier sind einige der Vorteile von Batteriespeichern:

  • Unabhängigkeit von Energieanbietern durch einen gesteigerten Eigenverbrauch
  • Eigenversorgung im Falle eines Blackouts ist möglich (abhängig vom Batteriemodell)
  • Entlastung des Stromnetzes durch den netzdienlichen Einsatz von privaten und gewerblichen Batteriespeichern
  • Verbesserte Integration erneuerbaren Stroms
  • Rolle als Treiber und Förderer der Energiewende

Bundesförderung

Derzeit stehen auf Bundesebene zwei Förderprogramme zur Verfügung, die genutzt werden können. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die beiden Fördermöglichkeiten „EAG“ und „KLIEN“.

Basierend auf der Novellierung des EAG – Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, bietet der einmalige Investitionszuschuss finanzielle Entlastungen für die Errichtung von PV-Anlagen verbunden mit Batteriespeichern. Jeder kWp einer PV-Anlage und jede kWh eines Batteriespeichers werden mit einem spezifischen Fördersatz unterstützt.

Förderanträge müssen innerhalb eines befristeten Zeitfensters (Fördercalls) ausschließlich über die Website der OeMAG gestellt werden. Zu beachten ist, dass die Inbetriebnahme der PV-Anlage zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfolgt sein und der Beginn der Arbeiten nicht vor dem 21. April 2022 liegen darf.

Der EAG-Investitionszuschuss gilt für PV-Neuanlagen oder Erweiterungen bis maximal 1.000 kWp Anlagenleistung, PV-Anlagen, auf die die MwSt.-Senkung nicht zutrifft. Ebenso gilt er für neu errichtete Batteriespeicher bis zu einer maximal nutzbaren Speicherkapazität (Nettokapazität) von 50 kWh (mindestens 0,5 kWh/kWp) für natürliche und juristische Personen. Batteriespeicheranlagen zwischen 4 und 50 kWh Kapazität können hier mit 200 €/kWh gefördert werden.

Der österreichische Klima- und Energiefonds (KLIEN) startete die Ausschreibung von Förderungen für „Muster- und Leuchtturmprojekte Photovoltaik“, um innovative Solaranlagen mit einer Leistung zwischen zehn Kilowatt und fünf Megawatt zu unterstützen. Diese Projekte umfassen Lösungen wie Agri-PV-Anlagen, solare Parkplatzüberdachungen und andere integrative oder netzdienliche Systeme, die einen hohen technologischen Reifegrad erreicht haben.

Projektierer und Unternehmen, die eine Förderung erhalten, profitieren von einem Zuschuss von 35 % der Investitionskosten, während kleine Unternehmen und Privatpersonen zusätzlich einen Bonus von 20 % erhalten. Die Einreichung von Projekten für die Förderung ist bis zum 30. April 2024 möglich.

Landesförderungen

Neben dem Bund unterstützen auch einzelne Bundesländer die Installation von Batteriespeichern. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der aktuellen Fördermöglichkeiten für Batteriespeicher auf Landesebene.

Burgenland

Förderung von Photovoltaik- und Speicheranlagen (nicht kombinierbar mit Bundesförderungen)

  • 30 % der förderfähigen Kosten, bis zu 275 €/kWp, maximale Größe von 20 kWp (für die Errichtung von PV-Analgen)
  • 30 % der förderfähigen Kosten, bis zu 275 €/kWh, maximale Größe von 20 kWh (für Batteriespeicher)
  • 500 € Kombinationsbonus für die gleichzeitige Errichtung einer Wärmepumpe

Kärnten

Energieförderung Kärnten 2024 – Stromspeicher für Photovoltaikanlagen (mit Bundesförderung EAG kombinierbar)

  • Förderungsfähig sind Stromspeicher auf Gebäuden privater, öffentlicher, landwirtschaftlicher oder gewerblicher Nutzung (ausgenommen Nebenwohnsitze)
  • Gefördert werden max. 350 €/kWh bis 10 kWh Speicherkapazität

Steiermark

Förderung zur Wohnbausanierung – umfassende energetische Sanierung (mit Bundesförderung EAG kombinierbar)

  • Förderungsfähig sind Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime, die die thermische Sanierung der Gebäudehülle sowie die Verbesserung des energetisch relevanten Haustechniksystems unter Nutzung alternativer Energieformen, wie bspw. die Errichtung einer PV-Anlage sowie eines elektrischen Energiespeichers, anstreben.
  • Gefördert werden einmalig max. 30 % der förderbaren Kosten
  • Die Förderung ist abhängig vom Sanierungsgrad

Tirol

Sonderförderprogramm Oberes und Oberstes Gericht (mit Bundesförderung EAG kombinierbar)

  • Batteriespeicher zu einer PV-Anlage werden dann gefördert, wenn diese nur zur weiteren Optimierung und Erhöhung des Eigenverbrauchs dienen
  • Für PV-Anlagen bis zu 5 kWp ist die förderbare Speichergröße unbegrenzt
  • Für Anlagen über 5 kWp gilt: Es wird 1 kWh pro kWp der PV-Anlage gefördert, jedoch maximal 15 kWh für öffentliche und maximal 20 kWh für gewerbliche Anwendungen
  • Die maximale Förderung beträgt für PV-Anlagen 25 % der anrechenbaren Kosten, mit einem Höchstbetrag von 2.000 € pro kWp
  • Für Speicher beträgt die maximale Förderung 70 % der anrechenbaren Kosten, jedoch höchstens 1.200 € pro kWh

Photovoltaik- und Solaranlagenförderung für Wohnhäuser (mit Bundesförderung EAG kombinierbar)

  • Gefördert wird die Errichtung von PV-Anlagen für förderungsfähige Wohnhäuser und Wohnungen in Tirol, die als Hauptwohnsitz bewohnt werden
  • Der einmalige Investitionszuschuss wird ungeachtet des Gebäudealters gewährt
  • Die förderbare Maximalgröße für PV-Anlagen beträgt 20 kWp mit einem maximalen Förderbetrag von 250 € pro kWp.

Wien

Wiener Landesförderung Stromspeicher – Solarenergie (nicht kombinierbar mit Bundesförderungen)

  • Gefördert werden Gewerbebetriebe sowie Zwei- und Mehrfamilienhäuser 200 €/kWh, beschränkt auf die ersten 10 kWh Nennkapazität
  • Zusätzlich wird die Installation von Lastmanagement-Systemen einmalig mit 300 €/Anlage gefördert

Salzburg

Sanierungsförderung (mit Bundesförderung EAG kombinierbar)

  • Gefördert wird im Zuge einer Sanierung die Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer PV-Anlage sowie die Errichtung oder Erweiterung eines Speichers
  • Die PV-Anlage ist mit oder ohne Speicher förderfähig
  • Der Prozentsatz des Grundbetrages der förderbaren Sanierungskosten beträgt 15 %, 20 % oder 30 %
  • Die maximale (einmalige) Förderung beträgt 3.000 €/kWp (0 ≤ 5 kWp) und 2.000 €/zusätzlichem kWp (> 5 kWp)

Vorarlberg, Niederösterreich und Oberösterreich

  • Bisher sind in diesen Bundesländern keine Förderungen für Batteriespeicher verfügbar

Neues Fördersystem: Umsatzsteuerbefreiung privater PV-Anlagen

Um den Ausbau von Sonnenstrom weiter zu beschleunigen, gilt seit 1. Jänner 2024 für private PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie dazugehörige Speicher der Nullsteuersatz. Die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet, was es vielen Menschen bürokratisch und finanziell erleichtert, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten. Die Umsatzsteuerbefreiung läuft für die Jahre 2024 und 2025 und gilt für den Kauf und die Installation von PV-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp und deren Zubehör sowie Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden.

Unsere Tipps

Tipp 1: Der SonnenKlar Förderkompass von PV-Austria liefert ein übersichtliches Tool, das sämtliche Förderungen im Bereich Photovoltaik und Batteriespeicher in Österreich auflistet.

Tipp 2: Wenn man sich selbst nicht dem bürokratischen Mehraufwand der Förderabwicklung stellen möchte, kann man beim beauftragten Fachbetrieb oder einem Energieberater um Hilfe ansuchen.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich sowohl Unternehmen als auch Energieberater diesen organisatorischen Mehraufwand durchaus etwas kosten lassen. Besonders jene Haushalte, die nicht über das erforderliche Know-How verfügen, sollten sich nicht von diesen Zusatzkosten verunsichern lassen.

Eine Investition in eine PV-Anlage oder einen Batteriespeicher wird in Zeiten hoher Energiepreise und steigender Netzgebühren, wie wir sie momentan erleben, immer attraktiver.

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